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Wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen, um den Energieverbrauch zu senken (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster) oder den kfw-Effizienzhaus Standard erreichen möchten, bietet Ihnen dieses Programm einen zinsgünstige Kredit oder einen Investitionszuschuss Förderfähige Gebäude Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt.Was wird gefördert ?
Kreditvariante maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum kfw-Effizienzhaus und hier zusätzlich z.B.
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Kombinationen die die Anforderungen des kfw-Effizienzhaus nach der Sanierung nicht erreichen *(kfw-Effizienzhäuser sind von einem Sachverständigen zu bestätigen) Zuschussvariante Der Zuschuss wird direkt bei der kfw-Bank beantragt und nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen direkt auf Ihr Konto überwiesen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Einzelmaßmahmen max. 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Sanierung zum kfw-Effizienzhaus max. 75.000 Euro pro Wohneinheit.
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung 1. Zuschuss für Baubegleitung Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren " in der Kredit oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum kfw-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahme zusätzlich einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.
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Solarförderung BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) fördert den Einbau thermischer Solaranlagen je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung) und Verwendungszweck der Anlage mit unterschiedlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ab 2008 neues Bonussystem: Bei gleichzeitigem Kesseltausch und Installation einer Solaranlage kann bei der KfW zusätzlich ein Bonus von 600,- € beantragt werden. Das gilt auch, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird. |
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Förderung für Biomassenanlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA)
Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen):
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW : Die Förderung beträgt pauschal 1.000 .-€ je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen. Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90 % betragen. Nähere Informationen können abgefragt werden unter www.bafa.de oder unter der Telefonnummer: 06196 – 908-625
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