Kfw-Bank

 

 

 

Energieeffizient Sanieren

Wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen, um den Energieverbrauch zu senken (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster) oder den kfw-Effizienzhaus Standard erreichen möchten, bietet Ihnen dieses Programm einen zinsgünstige Kredit oder einen Investitionszuschuss

Förderfähige Gebäude

Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt.

Was wird gefördert ?

  • Ersterwerb eines sanierten Gebäudes
  • alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines kfw-Effizienzhauses beitragen (Effizienzhaus 115 bis 55)
  • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen

Kreditvariante

maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum kfw-Effizienzhaus

und hier zusätzlich z.B.

  • bei Erreichung des kfw-Effizienzhaus 115* einen Tilgungszuschuss in Höhe von 2,5% der Darlehnssumme
  • bei Erreichung des kfw-Effizienzhaus 100* einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5,0% der Darlehnssumme

maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Kombinationen die die Anforderungen des kfw-Effizienzhaus nach der Sanierung nicht erreichen

*(kfw-Effizienzhäuser sind von einem Sachverständigen zu bestätigen)

Zuschussvariante

Der Zuschuss wird direkt bei der kfw-Bank beantragt und nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen direkt auf Ihr Konto überwiesen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Einzelmaßmahmen max. 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Sanierung zum kfw-Effizienzhaus max. 75.000 Euro pro Wohneinheit.

  • Einzelmaßnahmen oder Kombinationen - 5% (max. 2.500.-€/Wohneinheit)
  • Kfw-Effizienzhaus 115 - 7,5% (max. 5.625.-€)
  • Kfw-Effizienzhaus 100 - 10% (max. 7.500.-€)
  • kfw-Effizienzhaus 85 - 12,5% (max. 9.375.-€)

 

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

1. Zuschuss für Baubegleitung

Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren " in der Kredit oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum kfw-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahme zusätzlich einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen.

Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.

 

Solarförderung BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft  (BAFA) fördert den Einbau thermischer Solaranlagen je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung) und Verwendungszweck der Anlage mit unterschiedlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen.


Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:

Die Förderung beträgt 120 .- € je installierter Bruttokollektorfläche.

Ab 2008 neues Bonussystem: Bei gleichzeitigem Kesseltausch und Installation einer Solaranlage kann bei der KfW zusätzlich ein Bonus von 600,- € beantragt werden. Das gilt auch, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage  errichtet wird.

Förderung für Biomassenanlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA)

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen):
Automatisch beschickte Biomassekessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:Der Zuschuss beträgt 36,-  (60,-) € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung mindestens bei

  • Pelletöfen 1.000,- €
  • Pelletkesseln 2.000,- €
  • Für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW 2.500,- €.
Die  Anlagen müssen automatisch beschickt werden und mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung ausgestattet sein. Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig.

Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW :

Die Förderung beträgt pauschal 1.000 .-€ je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen.

Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90 % betragen. 
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Nähere Informationen können abgefragt werden unter

www.bafa.de oder unter der Telefonnummer: 06196 – 908-625

 

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