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Was ist ein Energiepass / Energieausweis für Gebäude ?

Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis ?

Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden ?

Welche Varianten des Energieausweises gibt es ?

Welcher Ausweis für welches Gebäude ?

Wie wird ein Energieausweis erstellt ?

Wie viel wird ein Energieausweis voraussichtlich kosten ?

 

 

 

 

 


 

 

Was ist ein Energieausweis / Energiepass für Gebäude?

 

Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteiDer Energiepassnander verglichen werden.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme.

Der Energieausweis wird in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnlich genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.

Quelle:Deutsche Energie Agentur GmbH (dena)

 

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Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten schon seit dem 1. Juli. 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen und ggf. eine Kopie auszuhändigen.

Ab dem 1. Januar.2009 – gilt dies nun auch für alle übrigen Wohngebäude.

Ab Juli 2009 müssen auch in Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.

Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden

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Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden, kann die Vorlage eines Energieausweises verlangt werden.

Bei Modernisierungen, An - oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.

Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser und denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.

Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.

Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich.

Der Energieausweis ist ab Austellungsdatum 10 Jahre gültig.

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Welche beiden Varianten des Energiepasses gibt es?

 

Variante A ist der bedarfsorientierte Ausweis oder Bedarfsausweis Bei ihm wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seines Zustands (Baumaterialien, Dämmung, Heizungsanlage, etc.) ermittelt. Bedingt durch den größeren zeitlichen Aufwand liegen die Kosten für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Ausweises höher als bei

Variante B - dem verbrauchsorientierten Ausweis oder Verbrauchsausweis. Bei ihm wird die tatsächlich in den Vorjahren verbrauchte Energie zugrunde gelegt. Er sagt mehr über die Heizgewohnheiten der Hausbewohner aus als über die "Energie-Qualität" einer Immobilie.

 

 

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Welcher Ausweis für welches Gebäude ?

Grundsätzlich gilt Wahlfreiheit.

Energieausweise können für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen, mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 müssen Energieausweise ab dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder - verbrauch als Basis des Energieausweises.

 

 

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Wie wird ein Energieausweis erstellt?

Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt.

Bedarfsausweis

Bei bestehenden Gebäuden werde vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z. B. energetische Qualität der Außenbauteile, Wärmebrücken, Zustand der Heizungsanlage) aufgenommen. Daraus wird errechnet, wieviel Energie das Gebäude bei festgelegten Randbedingungen benötigt. Auf dieser Grundlage werden der Energieausweis und falls möglich Modernisierungsempfehlungen ausgearbeitet.

Folgende Daten werden benötigt:

  • Planunterlagen mit folgenden Angaben - Außenmaße, Fensterabmessungen, Dachform, Ausrichtung des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Angaben über die Heizungsanlage (Baujahr, Leistung etc.)Falls vorhanden Verbrauchsabrechnungen und letztes Schornsteinfegerprotokoll
  • falls vorhanden Baubeschreibung, Wärmeschutznachweis, Unterlagen über eventuell durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen

 

Verbrauchsausweis

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der verbrauchten Energiemenge ermittelt. Der Verbrauch muss aus drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen gemittelt werden.

Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab.

Folgende Daten werden benötigt:

  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Angaben über die Art der Beheizung - Baualter der Heizungsanlage
  • Verbrauchsabrechnungen von 3 zusammenhängendenAbrechnungszeiträumen (aller Wohneinheiten)
  • Angaben über die Art der Warmwasserbereitung
  • Angaben über Leerstand in den Abrechnungszeiträumen

 

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Wie viel wird ein Energieausweis voraussichtlich kosten?

Der Kabinettsentwurf enthält keinerlei staatliche Vorgaben bezüglich der Kosten von Energieausweisen. Die Kosten für den Energiepass werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt.

 

 
Variante A Energieausweis nach Bedarf
Variante B Energieausweis nach Verbrauch
1 bis 2 WE
275.- €
65.- €
3 bis 4 WE
320.- €
65.- €
5 bis 6 WE
370.- €
Grundpreis 65.-€ zzgl. 5,00.- pro WE
7 bis 10 WE
455.- €
Grundpreis 50.-€ zzgl. 5,00.- pro WE
11 bis 16 WE
525.- €
Grundpreis 50.-€ zzgl. 5,00.- pro WE
17 bis 20 WE
610.- €
Grundpreis 50.-€ zzgl. 5,00.- pro WE
Größer als 20 Wohneinheiten nach Vereinbarung
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Alle Preise sind unverbindlich und inkl. 19% MwSt unter der Voraussetzung, dass die für die Erstellung des Ausweises alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass auf der Basis des von mir angebotenen Gebäude-Energie-Checks sehr kostengünstig zusätzlich ein Energieausweis als Bedarfsausweis erstellt werden kann

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